Der Ausfüller stellt der Mitgliederversammlung Antrag auf Aufnahme in die Swiss Vape Trade Association. Er anerkennt die  Statuten und hat insbesondere Kenntnis genommen vom Verbandszweck (Art.2), von der Austrittsregelung (Art.5) und von der Beitragsregelung (Art.3). Über die Aufnahme entscheiden die Mitglieder (Statuten Art.4).

Der Mitgliederbeitrag pro Jahr wird aufgrund der Anzahl Stellenprozente per 31.12 des vergangene Jahresende definiert und jedes Jahr neu geprüft. Angefangene Stellenprozente werden kaufmännisch auf den Hunderter gerundet. Beispiele:
240% gerundet 200% = CHF300 / 550% gerundet 600% = CHF840

Bis 2 x 100% Stellen = CHF300
3-5 x 100% Stellen = CHF600
6-10 x 100% Stellen = CHF840
>10 x 100% Stellen = CHF1080