Der Ausfüller stellt der Mitgliederversammlung Antrag auf Aufnahme in die Swiss Vape Trade Association. Er anerkennt die Statuten und hat insbesondere Kenntnis genommen vom Verbandszweck (Art.2), von der Austrittsregelung (Art.5) und von der Beitragsregelung (Art.3). Über die Aufnahme entscheiden die Mitglieder (Statuten Art.4).
Der Mitgliederbeitrag pro Jahr wird aufgrund der Anzahl Stellenprozente
per 31.12 des vergangene Jahresende definiert und
jedes Jahr neu geprüft. Angefangene Stellenprozente werden kaufmännisch auf den Hunderter gerundet. Beispiele:
240% gerundet 200% = CHF300 / 550% gerundet 600% = CHF840
Bis 2 x 100% Stellen = CHF300
3-5 x 100% Stellen = CHF600
6-10 x 100% Stellen = CHF840
>10 x 100% Stellen = CHF1080