Werbeverbote, Jugendschutz, Botschaft Bundesrat
Immerhin müssen wir die Onlineshops nicht unsichtbar machen. Produktbilder und Beschreibungen gelten nicht als Werbung. Banner müssen wahrscheinlich verschwinden.
So, das Thema ist geklärt mit Bern. Lest die Erklärung dazu hier.
Für alle die noch nicht mitbekommen um was es geht, hier ein Screenshot aus einem vom Bund publizierten Dokument zu den Stellungnahmen der zweiten Vernehmlassung für das neue Tabakproduktegesetz.
Die obige Tabelle wurde von mehreren Personen interpretiert, dass der SVTA die Gesetzesvorlage begrüsst / annimmt.
Das ist natürlich falsch. Der SVTA hatte sogar eine Vorlage erstellt, die einige Mitglieder genutzt haben um den Gesetzesentwurf abzulehnen.
Was will denn die Tabelle sagen?
Die Beamten in Bern unterscheiden eingegangene Stellungnahmen nach eingeladen (begrüsste) und nicht eingeladen (nicht begrüsste) Organisationen für eine Stellungnahme.
Der SVTA wurde eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben. 13 andere Vertreter aus der gleichen Branche haben auch eine Stellungnahme abgegeben, waren aber nicht eingeladen.
Eingeladen oder nicht wird jede Stellungnahme verarbeitet, so sieht es das Gesetz in der Schweiz vor. Das wurde auch gemacht.
Was sicher auffällig ist, dass sehr viele nicht begrüsste Stellungnahmen eingegangen sind. Dies wird möglicherweise ein Grund sein,
warum das Gesetz nun doch nicht ganz so straff rausgekommen ist. Beispiel: Online Verkauf sollte vollständige gestrichen werden, analog Österreich. Wurde gelockert.
Online Verkauf bleibt erlaubt, wenn geeignete Mittel eingesetzt werden um das Alter >=18 zu prüfen usw.. Kioske müssen nicht alles Umbauen, Artikel dürfen sichtbar bleiben. Ob diese Anpassung bei den Kiosken der Initiative gerecht wird, bezweifle ich persönlich aber da sind riesige Wirtschaftsunternehmen am Seilziehen mit dem Bund. Wir werden bald sehen wohin die Reise geht. Es gibt noch mehr Punkte aber das muss man alles noch genauer analysieren
ABER
Dieser neue Entwurf muss nun sicherlich zum Nationalrat in die Session und möglicherweise danach nochmals zum Ständerat. Es kann also noch etwas dauern und es kann am Schluss
nochmals anders aussehen als jetzt..
Bezüglich Nikotin Steuer (die Medienmitteilung der Kommission ist etwas untergegangen da am gleichen Tag die Information für das Tabakproduktegesetz medienwirksam publiziert wurde)
ist noch alles wie ursprünglich vorgeschlagen. 20 Rappen pro Milliliter Nikotinhaltige Flüssigkeit für nachfüllbare Produkte. CHF 1 pro Milliliter für Einwegprodukte mit und ohne Nikotin.
Ein 10ml Nikotin Shot würde so CHF 2 Steuer bekommen (egal ob z.B. 9mg/ml oder 20mg/ml), alle Einwegprodukte (max. 2ml in Zukunft) CHF 2 Steueraufschlag erhalten. Versuche die Steuer auf von 20 Rappen auf 11 Rappen zu senken sind erneut gescheitert.
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