KODEX der SVTA für Herstellerinnen und Hersteller und Händlerinnen und Händler zur Vermarktung von E-Zigaretten und Liquids
In Anbetracht des fehlenden rechtlichen Jugendschutzes beim Verkauf und bei der Vermarktung von E-Dampfgeräten und Liquids verpflichten sich die Schweizer Händler und Hersteller von E-Dampfgeräten und Liquids in Bezug auf das Abgabealter für sowie die Werbung zu folgendem Verhalten:
Art. 1 Abgabealter
- Die unterzeichnenden Parteien verzichten grundsätzlich auf die Abgabe von E-Dampfgeräten und Liquids an Minderjährige.
- Die unterzeichnenden Parteien verpflichten sich, vor dem Verkauf im Zweifelsfall eine Alterskontrolle durchzuführen. Ohne Alterskontrolle erfolgt kein Verkauf von E-Dampfgeräten und Liquids. Die Alterskontrolle erfolgt lokal durch die Prüfung eines amtlichen Ausweises. Im Onlineshops wird durch geeignete Massnahmen sichergestellt (z.B. via Altersabfrage, ABG), dass kein Verkauf an Minderjährige erfolgt.
Art. 2 Werbung
Die unterzeichnenden Parteien verzichten auf Werbung für E-Dampfgeräten und Liquids, die sich
speziell an Minderjährige richtet. Sie verzichten insbesondere auf Werbung:
- an Orten, wo sich hauptsächlich Minderjährige aufhalten
- in Zeitungen, Zeitschriften oder andern Publikationen, die spezifisch für Minderjährige bestimmt sind
- auf Schülermaterialien (Schulmappen, Etuis, Füllfederhaltern usw.)
- mit Werbegegenständen, die unentgeltlich an Minderjährige abgegeben werden, wie T-Shirts, Mützen, Fähnchen, Badebällen
- auf Spielzeug
- durch unentgeltliche Abgabe von nikotinhaltigen E-Dampfgeräten und Liquids an Minderjährige
- an Kultur-, Sport- oder anderen Veranstaltungen, die hauptsächlich von Minderjährigen besucht werden
Art. 3 Schulung und Information
- Mitarbeitende des Handels werden über den Inhalt des Codex informiert und entsprechend ausgebildet.
- Hersteller und Aussendienstmitarbeitende der Hersteller werden über den Inhalt des Codex informiert und entsprechend ausgebildet.
Art 4. Kontrolle
- Die unterzeichnenden Parteien überwachen die Einhaltung des vorliegenden CODEX selbst.
- Verstösse gegen den vorliegenden CODEX können beim Swiss Vape Trade Association (SVTA) gemeldet werden. Die unterzeichnenden Parteien beurteilen abschliessend, ob ein Verstoss gegen den CODEX vorliegt.
- Wer zwei Mal gegen die Bestimmungen dieses CODEX verstösst, wird mit sofortiger Wirkung vom CODEX und der SVTA Mitgliedschaft ausgeschlossen. Die ausgeschlossene Partei wird von der Liste der unterzeichnenden Parteien gestrichen.
Art 5. Zertifikat
- Die unterzeichnenden Parteien erhalten ein von der SVTA ausgestelltes Zertifikat. Zudem werden die unterzeichnenden Parteien auf der Webseite der SVTA und des BLV gelistet.
- Die unterzeichnenden Vertragsparteien können gegen eine kostendeckende Gebühr von CHF 30 die Ausfertigung eines Zertifikats bei der SVTA beantragen.
- Die unterzeichnenden Parteien dürfen das Zertifikat zu Werbezwecken im Lokal aushängen und im Internet aufschalten.
- Nach zweimaligen Verstoss gegen den CODEX wird das Zertifikat unverzüglich an die Stelle zurückgegeben, die es ausgestellt hat. Das Zertifikat wird unverzüglich von der Internetseite entfernt.
Art 6. Geltung
- Der CODEX gilt ab dem Tag der Unterzeichnung. Er gilt bis zum Inkrafttreten des Tabakproduktegesetzes.
- Jede Partei kann die Vereinbarung jederzeit und ohne Gründe mit einer Frist von 2 Monaten durch eine schriftliche Mitteilung an die anderen Parteien kündigen.
- Der CODEX kann jederzeit einvernehmlich schriftlich geändert werden.
- Andere Herstellerinnen und Hersteller und Händlerinnen und Händler können durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung dem vorliegenden CODEX jederzeit beitreten.
- Der CODEX wird in deutscher und französischer Sprache ausgefertigt und unterzeichnet.
- Der CODEX wird bei der SVTA verwahrt.
Art 7. Unterzeichnende Parteien
Albertoni & Hedrich GmbH
BLAKROW LTD, sucursale suisse
Bluedoor GmbH
Cigarren Flury AG
D&B Vapes Rosado Montezo
Dampfi GmbH
Dampfqueen GmbH
Discountvape SNC
DistroCorp AG
e-heaven vape shop
EQOY International Group AG
Evapify Switzerland SA
Flaschendunst Gmbh
Foo GmbH
Fourtwenty GmbH
Fumerolles
GOAT`S AG
Hemag Nova AG
InSmoke AG
Kontrast Komposition GmbH
Macher Handel GmbH
Mix-Vape-Mods
Nebelbox GmbH
NEXT TRöBER AG
Nebelvape GmbH
Playsure SA
Red Vape AG
Shifters Lausanne Sàrl
Sibannac GmbH
Soho`Vape Sàrl
Stattqualm AG
Steam-Shop GmbH
Sweetch Sarl
Swisssmoke Sàrl
swissvapors.ch
Tamar Trade GmbH
Tom’s Liquid GmbH
Ultimate Vaper’s Sàrl
Vape GmbH
Vape Heaven GmbH
Vapelounge GmbH
Vendex AG
VapeTrade GmbH
Vapothèque Sarl
Viviswiss GmbH
Werners Head Shop AG
Art 7. Unterschriften unabhängige Händler
4Fox
Alpen-Luft
Alpha- InfoTec AG
BENJI JUICE GmbH
CBD Star GmbH
City-Vape View Point Kneubühler
Crossbow Vapor KlG
Dampferkönig GmbH
Dampfpalast GmbH
Dampfzauber Gmbh
Duftwolke Liquids Ludwige
Zy-e Boller
Hookah-Shop Mestiri & Partner
JUUL Labs Switzerland GmbH
Le Savoie Tabac
Liquid Haerri
Liquiddealer
Liquidzentrale Keller
MASC E-Juice
Mix-Vape-Mods Cocivera
Ohmvapers GmbH
Sibannac GmbH
SiChro GmbH
Smoke and Vape
Smoke-Shop Flums Shisha-Queen.ch Good
Steam and Art S. Hättenschwiler
Steamcave Oliver Grimm
Tabak Gourmet & Spirituosen
Tabakcorner
Tabakwaren & Kiosk Silvia Schneiter
Ti- Vape
World of Vape
WvA KlG
Yeah Juice